Abnahmekriterien für Software
Veröffentlicht auf 4. Dezember 2008
Unter Abnahmekriterien versteht man vom Auftraggeber meist vertraglich festgelegte und (hoffentlich) messbare Punkte, die festlegen, wann ein Produkt vom Auftragsnehmer an den Auftraggeber übergeben werden kann.
Werden diese Punkte nicht erfüllt, kann der Auftraggeber das Produkt ablehnen, Zahlungen teilweise verweigern und eventuell kostenfreie Nachbesserungen fordern. Der Auftragsnehmer sichert sich somit also vertraglich gegenüber dem Auftraggeber ab.
Werden nur weniger wichtige Kriterien nicht erfüllt und das Produkt allgemein als akzeptabel anerkannt, kann auch eine teilweise Freigabe erfolgen und dem Auftragsnehmer eine Frist zur Nachbesserung, eventuell auch während des laufenden Betriebes, eingeräumt werden.
Eine Vorlage für einen Abnahmekriterien-Katalog könnte wie folgt aussehen:
Änderungshistorie
Genehmigungen
Verteiler
Inhaltsverzeichnis
Begriffe und Abkürzungen
Weitere Verzeichnisse
1. Einführung
1.1 Über das Dokument
1.2 Produktinformationen
1.3 Projektinformationen
2. Produkt Abnahmekriterien
2.1 Funktionalität
2.2 Produktqualität und Dokumentationen
2.3 Benutzbarkeit
2.4 Ressourcen
2.4.1 Hardware
2.4.2 Software
2.4.3 Datenbanken
2.4.4 Systemkonfigurationen
2.5 Performance Level
2.6 Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit
2.7 Sicherheit
3.1 Zeitplan und Meilensteine
3.2 Kosten
3.2.1 Entwicklung
3.2.2 Betrieb
Folgende Bereiche können Anhaltspunkte für Kriterien liefern:
- Finanzen
- Management
Produkt, Änderungen, Prozesse, Strukturen - Verantwortliche
- Software
- Plattform für den Betrieb
Hardware, Datenbanken, Betriebssystem, Systemkonfigurationen - Sicherheit
- Monitoring, Logging
- Dokumentation
Benutzer, Test, Produkt, Technik, Service - Schulungen
- Gewährleistung
- Release Informationen